„Großelternprivilegien“ im Obsorgerecht verfassungswidrig
Bei Verhinderung eines Elternteiles bestimmte § 178 Abs 1 ABGB bislang, dass das Gericht zu entscheiden hat, ob der andere Elternteil oder welches Großelternpaar (Großelternteil) oder Pflegeelternpaar (Pflegeeltern) mit der…