Fristverlängerung für Vergütungsanträge nach dem Epidemiegesetz
§ 32 des Epidemiegesetzes sieht für erlittene Vermögensnachteile aus bestimmten hoheitlichen Maßnahmen zur Epidemiebekämpfung eine Vergütung für erlittenen Verdienstentgang vor. Nach § 33 des Epidemiegesetzes sind Ansprüche auf Vergütung des Verdienstentganges…