Neuerungen im handelsrechtlichen Vertragsrecht anhand der Rechtsprechung
Vertragsnichtigkeit wegen Wucher – 1 Ob 141/15i
Oft wurde die praktische Bedeutung des Wuchertatbestandes angezweifelt, jedoch bietet dieser viele Vorteile für den ihn geltend machenden Vertragspartner.
Hypothekar- und Immobilienkredit-Gesetz (HIKrG)
In Umsetzung der Wohnimmobilienkredit-RL 2014/17/EU wurde vom österreichischem Gesetzgeber das HIKrG beschlossen (BGBl I 2015/135).
All-In-Transparenz-Regel ab 01.01.2016
Ab 01.01.2016 muss das Grundgehalt für die Normalarbeitszeit betraglich ausgewiesen werden, sonst gilt für die Deckungsprüfung ein fiktives branchen- und ortsübliches Ist-Grundgehalt.
Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2015
Im Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2015 treten ab 01.01.2016 verschiedene Änderungen in Kraft.
Neues Erbrecht ab 01.01.2017
Am 01.01.2017 tritt eine umfangreiche Erbrechtsreform in Kraft, bei der sämtliche gesetzlichen Bestimmungen des ABGB im Erbrecht „sprachlich“ modernisiert werden. Darüber hinaus sind aber wesentliche inhaltliche Änderungen enthalten.
Grunderwerbssteuer neu ab 01.01.2016
Die Grunderwerbsteuer wird ab 01.01.2016 in Österreich neu gestaltet.
Kaum ein Rechtsgebiet erregt so viel öffentliche Aufmerksamkeit, wie die Besteuerung von beabsichtigten Liegenschaftsübertragungen, vor allem im Familienkreis. Derartige Stichtage führen zu Überlegungen, ob geplante Übertragungen noch vor diesem Stichtag durchgeführt werden sollen.
Novelle zum Tabakgesetz
Mit der kürzlich kundgemachten Novelle zum Tabakgesetz (BGBl I 101/2015) führt nun der Gesetzgeber einen weitreichenden Nichtraucherschutz ein.
Parteienantrag auf Normenkontrolle („Gesetzesbeschwerde“)
Mit der Bundesverfassungsgesetz-Novelle BGBl I 114/2103, wurde eine völlig neue Möglichkeit geschaffen, dass einzelne Parteien in einem Zivil- oder Strafverfahren unter bestimmten Voraussetzungen unmittelbar den Verfassungsgerichtshof (VfGH) anrufen können, um die Verfassungskonformität einer generellen Norm (auch im Zivil- und Strafrecht) überprüfen zu lassen.
Die neue Thermenregelung nach der WRN 2015
Mit der Wohnrechtsnovelle 2015 hat der Gesetzgeber unterschiedliche Lösungen getroffen, um die Erhaltungspflichten des Vermieters auf mitvermieteter Wärmebereitungsgeräte zu erweitern.