Zur Ankurbelung der Immobilienwirtschaft beschloss der Nationalrat im Rahmen des "Wohnbaupakets" eine bundesweite Gebührenbefreiung für die Eintragung des Eigentums und des Pfandrechts. Von der Gebührenbefreiung erfasst sind ab dem 1.7.2024 einlangende Grundbuchsanträge. Die Gebührenbefreiung wurde für zwei Jahre beschlossen und gilt somit für bis zum 30.6.2026 einlangende Anträge.
Gebührenbefreit ist die Wohnraumschaffung bis zu einem Kaufpreis von EUR 500.000,-. Beträgt der Kaufpreis zB EUR 800.000,-, gilt die Befreiung – bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen – nur im Hinblick auf die "ersten" EUR 500.000,00. Für den darüber hinaus gehenden Kaufpreis sind Gebühren zu entrichten. Im Idealfall ist man somit von der Zahlung der Eintragungsgebühr in Höhe von EUR 5.500,- ( = 1,1 % von EUR 500.000,-), und mit Pfandrecht von weiteren EUR 6.000,- ( = 1,2 % von EUR 500.000,-) befreit. Nicht befreit sind Luxuswohnobjekte, darunter fallen Objekte mit einem Kaufpreis von über 2 Mio EUR.
Die Gebührenbefreiung ist an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft. Unter anderem muss der Kaufvertrag bzw der Pfandbestellungsvertrag nach dem 31.3.2024 geschlossen worden sein. Ferner muss die Wohnung oder das Grundstück, auf dem das Eigenheim errichtet oder saniert werden soll, der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dienen. Dies ist durch Vorlage der Hauptwohnsitzmeldung und einer Bestätigung, dass die bisherige Wohnstätte aufgegeben wurde, nachzuweisen. Diese Nachweise sind bereits mit dem Grundbuchsgesuch oder spätestens innerhalb von drei Monaten ab Übergabe des Wohnobjekts vorzulegen. Das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gebührenbefreiung ist jeweils im Einzelfall zu prüfen.
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