Parteienantrag auf Normenkontrolle („Gesetzesbeschwerde“)

Mit der Bundesverfassungsgesetz-Novelle BGBl I 114/2103, wurde eine völlig neue Möglichkeit geschaffen, dass einzelne Parteien in einem Zivil- oder Strafverfahren unter bestimmten Voraussetzungen unmittelbar den Verfassungsgerichtshof (VfGH) anrufen können, um die Verfassungskonformität einer generellen Norm (auch im Zivil- und Strafrecht) überprüfen zu lassen.

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